Begriffe - Glossar
von A bis Z
Abort(erker): Vorkragender
Erker an der Außenseite der
Burg, auch Abtritt genannt. Als
Abort
diente meist ein Brett mit
einem runden Loch in der Mitte.
Ansitz: Geschlossener Wohnbau ab der Spätgotik, vor
allem in der Renaissance, meist für
Hofbeamte.
Barbakane: Vorbau vor einem Tor mit einem eigenen
Eingangstor und Wehrmauern. Vorwerk
einer Burg, das zur eigenständigen Verteidigung
diente.
Bastion: Bei der Festung vorspringender runder oder
pfeilförmiger Bau für die Aufstellung
von Geschützen, meist mit fünf Ecken.
Batterie: Bauwerk oder Fläche zum Abfeuern von Kanonen
oder Geschützen.
Bergfried: Hauptturm einer Burg, meist auch höchster
Turm mit mehreren Geschossen.
Der Bergfried diente als letzter Zufluchtsort bei der
Belagerung einer Burg.
Bering (Ringmauer): Stark befestigte Mauer um die
gesamte Burganlage.
Burg: Im Mittelalter befestiger Wohnsitz des Adels. Sowohl
das Wohnen als auch die
Verteidigbarkeit sind wichtig. Die große Zeit des
Burgenbaus reicht vom 11. bis zum 15. Jh.
Im späten 15. Jh. erfolgt die Trennung in Schloss
(Aspekt des Wohnens) und Festung (Aspekt
der Verteidigung).
Burgfrieden: Rechtsbereich einer Burg, eines Marktes
oder einer Stadt, in dem der Grundherr
für Ordnung und Sicherheit zu sorgen hatte.
Butterfassturm: Runder oder leicht ovaler Bergfried, der
sich nach oben verjüngt.
Fallgitter: Schweres Holz- oder Eisengitter zur Sicherung
des Haupttores, meist nach unten
hin zugespitzt
Feste (Veste): Andere Bezeichnung für Burg oder Festung.
Festung: Militärische Anlage als Nachfolger der Burg. Sie
diente nicht dem Wohnen und war
mit Kanonen ausgestattet. Untergebracht war dort
nur die militärische Besatzung. Ab
dem 15. Jh. wird die klassische Burg vom Schloss
(Aspekt des Wohnens) und der Festung
(Aspekt der Verteidigung) abgelöst.
Fron(dienst): Arbeitsleistung, die der Unfreie für seinen
Herrn zu leisten hatte (Bau- und
Transporttätigkeit, Einbringen der Ernte etc.). Das
Wort Fron bedeutet Herr.
Gerichtsbarkeit: Burgherren übten häufig auch die
ritterliche Gewalt in ihrem Territorium aus.
Bei der hohen Gerichtsbarkeit konnte die Todesstrafe
ausgesprochen werden. Die meisten
Gerichte übten jedoch nur die niedere
Gerichtsbarkeit ohne Todesstrafe aus.
Halsgraben: Graben zwischen einer Höhenburg und dem
übrigen Bergrücken.
Harnisch: Schutzbekleidung des spätmittelalterlichen und
frühneuzeitlichen Kriegers, höchste
Form der Plattenpanzerung.
Hauptburg: Eine Burg kann aus einer Vorburg und einer
Hauptburg bestehen. Beide sind meist
durch einen Graben und Mauern getrennt, aber
durch ein befestigtes Tor verbunden. In der
Hauptburg befinden sich die wichtigen Bauten wie
Bergfried, Palas, Kemenate, Kapelle,
Brunnen(haus) etc.
Hochstift: Reichsunmittelbares, geistliches Fürstentum
eines Bischofs. Der Bischof war nicht
nur geistlicher, sondern auch weltlicher Herr. Ein
Hochstift war nur dem Kaiser gegenüber
verpflichtet, nicht jedoch dem Landesherrn. Im
Bereich von Tirol gab es die Hochstifte
Brixen und Trient, die 1803 in Tirol aufgingen.
Hofmark: Abgegrenztes Gebiet einer Grundherrschaft mit
bestimmten Rechten.
Höhlenburg: Flucht- oder Wohnburg, die in eine natürliche
Felshöhle eingearbeitet ist.
Kasematte: Bei der Festung unterirdischer bzw.
überdeckter Standort von Geschützen,
Mannschaftsunterkünften, Lagerräumen etc.
Katapult: Vorrichtung zum Werfen bzw. Schleudern von
Steinen, Brandgeschossen etc.
Kemenate: Wohnteil der Familie in einer Burg mit einem
Saal, der durch einen Kamin beheizt
wurde. Die Bezeichnung als Wohnteil der Frauen ist
nicht richtig.
Klause: Engstelle in Gebirgstälern, die von einer
Befestigung gesichert ist. Meist wird durch
eine Klause eine wichtige Duchzugsstraße gesichert.
Kragsteine: Aus der Mauer vorspringende Tragsteine für
Erker und Balkone.
Kreidefeuer: Warnfeuer und Feuer zur Übermittlung von
Nachrichten. Mit Hilfe von
Kreidefeuern konnten sich die Burgen untereinander
verständigen.
Loggia: Bogengang oder Bogenhalle.
Mannsloch: Bei einem großen Burg ein kleiner Eingang,
der nur den Durchgang einer Person
ermöglichte.
Maschikuli: Vorspringender oberer Abschluss von Türmen
und Mauern, der mit Wurflöchern
ausgestattet ist - in Tirol nicht üblich.
Motte: Turmburg auf einem meist künstlich
aufgeschütteten Hügel, vor allem in Frankreich
und England zu finden.
Palas: In einer Burg der Wohnbereich, meist das
Hauptgebäude mit Keller und Saal.
Pechnase bzw. Wurferker: Kleiner vorspringender Erker
zum Werfen, Schießen oder Schütten,
meist über dem Haupttor. Nicht zu verwechseln mit
dem Aborterker. Heißes Wasser bzw.
Pech wurde hier nicht hinuntergeschüttet, da gerade
Wasser in der Burg bei Belagerung sehr kostbar war.
Pfand: Landesfürsten benötigten oft Geld, liehen es auf
und verpfändeten als Sicherstellung für
die Rückzahlung Burgen, Ländereien etc.
Pfleger: Beamter für die Verwaltung und Verteidigung
einer Burg. Er unterstützte den Richter.
Ringmauer (Bering): Stark befestigte Mauer um die
gesamte Burganlage.
Rondell: Niederer Rundturm, speziell bei Festungen, der
zur Verteidigung mit Geschützen
ausgestattet war.
Rüstkammer: Lagerraum für Waffen, Rüstungen und
Geräte.
Rüstung: Gesamtheit der kriegerischen Schutzbekleidung.
Saalbau: Gebäude in einer größeren Burg mit einem Saal
und einigen Wohnräumen - ähnlich
dem Palas.
Schießscharte: Meist senkrechte Mauerscharte zur
Verteidigung. Geschosen wurde mit der
Armbrust und dem Bogen, später mit Feurwaffen.
Auf der Innenseite der Mauer war die
Schießscharte breiter, auf der Außenseite meist nur
ein schmaler Schlitz.
Schildmauer: Mauer an der Angriffsseite einer Burg, meist
sehr hoch und breit.
Schloss: Repräsentantiver Wohnsitz des Adels, meist
unbefestigt, häufig symmetrisch gebaut.
Schlösser entstehen ab dem Ende des 15. Jh. Ein
Tiroler Beispiel ist Schloss Tratzberg, das
am Übergang von der Burg zum Schloss steht.
Torbau bzw. Torturm: Bauwerk oder Turm über dem
Eingang einer Burg.
Turmburg: Eigentlich Ursprungsbau der Burgen,
bestehend nur aus einem Turm, der sowohl
zum Wohnen als auch zur Verteidigung diente.
Verließ: Gefängnis, meist im Untergeschoss eines Turms.
Vogt: Im Mittelalter Schutzherr eines geistlichen
Würdenträgers. Die Grafen von Tirol etwa
waren die Vögte der Bischöfe von Brixen und Trient.
Vogtei: Schutzgebiet eines Vogtes.
Vorburg: Eine Burg kann aus einer Vorburg und einer
Hauptburg bestehen. Beide sind meist
durch einen Graben und Mauern getrennt, aber
durch ein befestigtes Tor verbunden
In der Vorburg befinden sich meist Verwaltungs-,
Lager- und Wirtschaftsgebäude.
Wehrgang: Gang zur Verteidigung im oberen Breich der
Wehrmauer mit Zinnen.
Wurferker bzw. Pechnase: Kleiner vorspringender Erker
zum Werfen, Schießen oder Schütten,
meist über dem Haupttor. Nicht zu verwechseln mit
dem Aborterker. Heißes Wasser bzw.
Pech wurde hier nicht hinuntergeschüttet, da gerade
Wasser in der Burg bei Belagerung
sehr kostbar war.
Ziehbrunnen: Brunnen, der bis zum Grundwasserspiegel
reichte. Wassereimer wurden mittels
langer Seile mit Haspeln oder Treträdern befördert.
Ein Beispiel ist der sogenannte Tiefe
Brunnen auf der Festung Kufstein.
Zinnen: Kleine Maueraufsätze in regelmäßigen Abständen
auf einer Mauerkrone und auf
Türmen zum Schutz der Verteidiger.
Zisterne: Vertiefung im Boden, meist im Burghof,
Sammelbecken für das Regenwasser, das
als Trink- und Brauchwasser diente.
Zugbrücke: Holzbrücke vor einem Burgtor, die über den
Burggraben führt und mit Ketten oder
Seilen hochgezogen werden konnte. Die
hochgezogene Zugbrücke diente auch als Schutz
für das Tor.
Zwinger: Äußerer Wehrbereich einer Burg, bestehend aus
einer eher niederen Mauer und
einem schmalen Freigelände. Enger Raum zwischen
der äußeren und inneren Mauer einer
Burg, in den der Angreifer “eingezwungen” und beim
Kämpfen räumlich stark eingeschränkt
war.
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