Begriffe - Glossar von A bis Z

Abort(erker): Vorkragender Erker an der Außenseite der Burg, auch Abtritt genannt. Als Abort diente meist ein Brett mit einem runden Loch in der Mitte. Ansitz: Geschlossener Wohnbau ab der Spätgotik, vor allem in der Renaissance, meist für Hofbeamte. Barbakane: Vorbau vor einem Tor mit einem eigenen Eingangstor und Wehrmauern. Vorwerk einer Burg, das zur eigenständigen Verteidigung diente. Bastion: Bei der Festung vorspringender runder oder pfeilförmiger Bau für die Aufstellung von Geschützen, meist mit fünf Ecken. Batterie: Bauwerk oder Fläche zum Abfeuern von Kanonen oder Geschützen. Bergfried: Hauptturm einer Burg, meist auch höchster Turm mit mehreren Geschossen. Der Bergfried diente als letzter Zufluchtsort bei der Belagerung einer Burg. Bering (Ringmauer): Stark befestigte Mauer um die gesamte Burganlage. Burg: Im Mittelalter befestiger Wohnsitz des Adels. Sowohl das Wohnen als auch die Verteidigbarkeit sind wichtig. Die große Zeit des Burgenbaus reicht vom 11. bis zum 15. Jh. Im späten 15. Jh. erfolgt die Trennung in Schloss (Aspekt des Wohnens) und Festung (Aspekt der Verteidigung). Burgfrieden: Rechtsbereich einer Burg, eines Marktes oder einer Stadt, in dem der Grundherr für Ordnung und Sicherheit zu sorgen hatte. Butterfassturm: Runder oder leicht ovaler Bergfried, der sich nach oben verjüngt. Fallgitter: Schweres Holz- oder Eisengitter zur Sicherung des Haupttores, meist nach unten hin zugespitzt Feste (Veste): Andere Bezeichnung für Burg oder Festung.  Festung: Militärische Anlage als Nachfolger der Burg. Sie diente nicht dem Wohnen und war mit Kanonen ausgestattet. Untergebracht war dort nur die militärische Besatzung. Ab dem 15. Jh. wird die klassische Burg vom Schloss (Aspekt des Wohnens) und der Festung (Aspekt der Verteidigung) abgelöst. Fron(dienst): Arbeitsleistung, die der Unfreie für seinen Herrn zu leisten hatte (Bau- und Transporttätigkeit, Einbringen der Ernte etc.). Das Wort Fron bedeutet Herr. Gerichtsbarkeit: Burgherren übten häufig auch die ritterliche Gewalt in ihrem Territorium aus. Bei der hohen Gerichtsbarkeit konnte die Todesstrafe ausgesprochen werden. Die meisten Gerichte übten jedoch nur die niedere Gerichtsbarkeit ohne Todesstrafe aus. Halsgraben: Graben zwischen einer Höhenburg und dem übrigen Bergrücken. Harnisch: Schutzbekleidung des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kriegers, höchste Form der Plattenpanzerung. Hauptburg: Eine Burg kann aus einer Vorburg und einer Hauptburg bestehen. Beide sind meist durch einen Graben und Mauern getrennt, aber durch ein befestigtes Tor verbunden. In der Hauptburg befinden sich die wichtigen Bauten wie Bergfried, Palas, Kemenate, Kapelle, Brunnen(haus) etc. Hochstift: Reichsunmittelbares, geistliches Fürstentum eines Bischofs. Der Bischof war nicht nur geistlicher, sondern auch weltlicher Herr. Ein Hochstift war nur dem Kaiser gegenüber verpflichtet, nicht jedoch dem Landesherrn. Im Bereich von Tirol gab es die Hochstifte Brixen und Trient, die 1803 in Tirol aufgingen. Hofmark: Abgegrenztes Gebiet einer Grundherrschaft mit bestimmten Rechten. Höhlenburg: Flucht- oder Wohnburg, die in eine natürliche Felshöhle eingearbeitet ist. Kasematte: Bei der Festung unterirdischer bzw. überdeckter Standort von Geschützen, Mannschaftsunterkünften, Lagerräumen etc. Katapult: Vorrichtung zum Werfen bzw. Schleudern von Steinen, Brandgeschossen etc. Kemenate: Wohnteil der Familie in einer Burg mit einem Saal, der durch einen Kamin beheizt wurde. Die Bezeichnung als Wohnteil der Frauen ist nicht richtig. Klause: Engstelle in Gebirgstälern, die von einer Befestigung gesichert ist. Meist wird durch eine Klause eine wichtige Duchzugsstraße gesichert. Kragsteine: Aus der Mauer vorspringende Tragsteine für Erker und Balkone. Kreidefeuer: Warnfeuer und Feuer zur Übermittlung von Nachrichten. Mit Hilfe von Kreidefeuern konnten sich die Burgen untereinander verständigen. Loggia: Bogengang oder Bogenhalle. Mannsloch: Bei einem großen Burg ein kleiner Eingang, der nur den Durchgang einer Person ermöglichte. Maschikuli: Vorspringender oberer Abschluss von Türmen und Mauern, der mit Wurflöchern ausgestattet ist - in Tirol nicht üblich. Motte: Turmburg auf einem meist künstlich aufgeschütteten Hügel, vor allem in Frankreich und England zu finden. Palas: In einer Burg der Wohnbereich, meist das Hauptgebäude mit Keller und Saal. Pechnase bzw. Wurferker: Kleiner vorspringender Erker zum Werfen, Schießen oder Schütten, meist über dem Haupttor. Nicht zu verwechseln mit dem Aborterker. Heißes Wasser bzw. Pech wurde hier nicht hinuntergeschüttet, da gerade Wasser in der Burg bei Belagerung sehr kostbar war. Pfand: Landesfürsten benötigten oft Geld, liehen es auf und verpfändeten als Sicherstellung für die Rückzahlung Burgen, Ländereien etc. Pfleger: Beamter für die Verwaltung und Verteidigung einer Burg. Er unterstützte den Richter. Ringmauer (Bering): Stark befestigte Mauer um die gesamte Burganlage. Rondell: Niederer Rundturm, speziell bei Festungen, der zur Verteidigung mit Geschützen ausgestattet war. Rüstkammer: Lagerraum für Waffen, Rüstungen und Geräte. Rüstung: Gesamtheit der kriegerischen Schutzbekleidung. Saalbau: Gebäude in einer größeren Burg mit einem Saal und einigen Wohnräumen - ähnlich dem Palas. Schießscharte: Meist senkrechte Mauerscharte zur Verteidigung. Geschosen wurde mit der Armbrust und dem Bogen, später mit Feurwaffen. Auf der Innenseite der Mauer war die Schießscharte breiter, auf der Außenseite meist nur ein schmaler Schlitz. Schildmauer: Mauer an der Angriffsseite einer Burg, meist sehr hoch und breit. Schloss: Repräsentantiver Wohnsitz des Adels, meist unbefestigt, häufig symmetrisch gebaut. Schlösser entstehen ab dem Ende des 15. Jh. Ein Tiroler Beispiel ist Schloss Tratzberg, das am Übergang von der Burg zum Schloss steht. Torbau bzw. Torturm: Bauwerk oder Turm über dem Eingang einer Burg. Turmburg: Eigentlich Ursprungsbau der Burgen, bestehend nur aus einem Turm, der sowohl zum Wohnen als auch zur Verteidigung diente. Verließ: Gefängnis, meist im Untergeschoss eines Turms. Vogt: Im Mittelalter Schutzherr eines geistlichen Würdenträgers. Die Grafen von Tirol etwa waren die Vögte der Bischöfe von Brixen und Trient. Vogtei: Schutzgebiet eines Vogtes. Vorburg: Eine Burg kann aus einer Vorburg und einer Hauptburg bestehen. Beide sind meist durch einen Graben und Mauern getrennt, aber durch ein befestigtes Tor verbunden In der Vorburg befinden sich meist Verwaltungs-, Lager- und Wirtschaftsgebäude. Wehrgang: Gang zur Verteidigung im oberen Breich der Wehrmauer mit Zinnen. Wurferker bzw. Pechnase: Kleiner vorspringender Erker zum Werfen, Schießen oder Schütten,  meist über dem Haupttor. Nicht zu verwechseln mit dem Aborterker. Heißes Wasser bzw. Pech wurde hier nicht hinuntergeschüttet, da gerade Wasser in der Burg bei Belagerung sehr kostbar war. Ziehbrunnen: Brunnen, der bis zum Grundwasserspiegel reichte. Wassereimer wurden mittels langer Seile mit Haspeln oder Treträdern befördert. Ein Beispiel ist der sogenannte Tiefe Brunnen auf der Festung Kufstein. Zinnen: Kleine Maueraufsätze in regelmäßigen Abständen auf einer Mauerkrone und auf Türmen zum Schutz der Verteidiger. Zisterne: Vertiefung im Boden, meist im Burghof, Sammelbecken für das Regenwasser, das als Trink- und Brauchwasser diente. Zugbrücke: Holzbrücke vor einem Burgtor, die über den Burggraben führt und mit Ketten oder Seilen hochgezogen werden konnte. Die hochgezogene Zugbrücke diente auch als Schutz für das Tor. Zwinger: Äußerer Wehrbereich einer Burg, bestehend aus einer eher niederen Mauer und einem schmalen Freigelände. Enger Raum zwischen der äußeren und inneren Mauer einer  Burg, in den der Angreifer “eingezwungen” und beim Kämpfen räumlich stark eingeschränkt  war.
Burgen in Tirol        Schlösser, Ruinen, Ansitze, Festungen
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Abort(erker): Vorkragender  Erker an der Außenseite der Burg, auch Abtritt genannt. Als Abort diente meist ein Brett mit einem runden Loch in der Mitte. Ansitz: Geschlossener Wohnbau ab der Spätgotik, vor allem in der Renaissance, meist für Hofbeamte. Barbakane: Vorbau vor einem Tor mit einem eigenen Eingangstor und Wehrmauern. Vorwerk einer Burg, das zur eigenständigen Verteidigung diente. Bastion: Bei der Festung vorspringender runder oder pfeilförmiger Bau für die Aufstellung von Geschützen, meist mit fünf Ecken. Batterie: Bauwerk oder Fläche zum Abfeuern von Kanonen oder Geschützen. Bergfried: Hauptturm einer Burg, meist auch höchster Turm mit mehreren Geschossen. Der Bergfried diente als letzter Zufluchtsort bei der Belagerung einer Burg. Bering (Ringmauer): Stark befestigte Mauer um die gesamte Burganlage. Burg: Im Mittelalter befestiger Wohnsitz des Adels. Sowohl das Wohnen als auch die Verteidigbarkeit sind wichtig. Die große Zeit des Burgenbaus reicht vom 11. bis zum 15. Jh. Im späten 15. Jh. erfolgt die Trennung in Schloss (Aspekt des Wohnens) und Festung (Aspekt der Verteidigung). Burgfrieden: Rechtsbereich einer Burg, eines Marktes oder einer Stadt, in dem der Grundherr für Ordnung und Sicherheit zu sorgen hatte. Butterfassturm: Runder oder leicht ovaler Bergfried, der sich nach oben verjüngt. Fallgitter: Schweres Holz- oder Eisengitter zur Sicherung des Haupttores, meist nach unten hin zugespitzt Feste (Veste): Andere Bezeichnung für Burg oder Festung.  Festung: Militärische Anlage als Nachfolger der Burg. Sie diente nicht dem Wohnen und war mit Kanonen ausgestattet. Untergebracht war dort nur die militärische Besatzung. Ab dem 15. Jh. wird die klassische Burg vom Schloss (Aspekt des Wohnens) und der Festung (Aspekt der Verteidigung) abgelöst. Fron(dienst): Arbeitsleistung, die der Unfreie für seinen Herrn zu leisten hatte (Bau- und Transporttätigkeit, Einbringen der Ernte etc.). Das Wort Fron bedeutet Herr. Gerichtsbarkeit: Burgherren übten häufig auch die ritterliche Gewalt in ihrem Territorium aus. Bei der hohen Gerichtsbarkeit konnte die Todesstrafe ausgesprochen werden. Die meisten Gerichte übten jedoch nur die niedere Gerichtsbarkeit ohne Todesstrafe aus. Halsgraben: Graben zwischen einer Höhenburg und dem übrigen Bergrücken. Harnisch: Schutzbekleidung des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kriegers, höchste Form der Plattenpanzerung. Hauptburg: Eine Burg kann aus einer Vorburg und einer Hauptburg bestehen. Beide sind meist durch einen Graben und Mauern getrennt, aber durch ein befestigtes Tor verbunden. In der Hauptburg befinden sich die wichtigen Bauten wie Bergfried, Palas, Kemenate, Kapelle, Brunnen(haus) etc. Hochstift: Reichsunmittelbares, geistliches Fürstentum eines Bischofs. Der Bischof war nicht nur geistlicher, sondern auch weltlicher Herr. Ein Hochstift war nur dem Kaiser gegenüber verpflichtet, nicht jedoch dem Landesherrn. Im Bereich von Tirol gab es die Hochstifte Brixen und Trient, die 1803 in Tirol aufgingen. Hofmark: Abgegrenztes Gebiet einer Grundherrschaft mit bestimmten Rechten. Höhlenburg: Flucht- oder Wohnburg, die in eine natürliche Felshöhle eingearbeitet ist. Kasematte: Bei der Festung unterirdischer bzw. überdeckter Standort von Geschützen, Mannschaftsunterkünften, Lagerräumen etc. Katapult: Vorrichtung zum Werfen bzw. Schleudern von Steinen, Brandgeschossen etc. Kemenate: Wohnteil der Familie in einer Burg mit einem Saal, der durch einen Kamin beheizt wurde. Die Bezeichnung als Wohnteil der Frauen ist nicht richtig. Klause: Engstelle in Gebirgstälern, die von einer Befestigung gesichert ist. Meist wird durch eine Klause eine wichtige Duchzugsstraße gesichert. Kragsteine: Aus der Mauer vorspringende Tragsteine für Erker und Balkone. Kreidefeuer: Warnfeuer und Feuer zur Übermittlung von Nachrichten. Mit Hilfe von Kreidefeuern konnten sich die Burgen untereinander verständigen. Loggia: Bogengang oder Bogenhalle. Mannsloch: Bei einem großen Burg ein kleiner Eingang, der nur den Durchgang einer Person ermöglichte. Maschikuli: Vorspringender oberer Abschluss von Türmen und Mauern, der mit Wurflöchern ausgestattet ist - in Tirol nicht üblich. Motte: Turmburg auf einem meist künstlich aufgeschütteten Hügel, vor allem in Frankreich und England zu finden. Palas: In einer Burg der Wohnbereich, meist das Hauptgebäude mit Keller und Saal. Pechnase bzw. Wurferker: Kleiner vorspringender Erker zum Werfen, Schießen oder Schütten, meist über dem Haupttor. Nicht zu verwechseln mit dem Aborterker. Heißes Wasser bzw. Pech wurde hier nicht hinuntergeschüttet, da gerade Wasser in der Burg bei Belagerung sehr kostbar war. Pfand: Landesfürsten benötigten oft Geld, liehen es auf und verpfändeten als Sicherstellung für die Rückzahlung Burgen, Ländereien etc. Pfleger: Beamter für die Verwaltung und Verteidigung einer Burg. Er unterstützte den Richter. Ringmauer (Bering): Stark befestigte Mauer um die gesamte Burganlage. Rondell: Niederer Rundturm, speziell bei Festungen, der zur Verteidigung mit Geschützen ausgestattet war. Rüstkammer: Lagerraum für Waffen, Rüstungen und Geräte. Rüstung: Gesamtheit der kriegerischen Schutzbekleidung. Saalbau: Gebäude in einer größeren Burg mit einem Saal und einigen Wohnräumen - ähnlich dem Palas. Schießscharte: Meist senkrechte Mauerscharte zur Verteidigung. Geschosen wurde mit der Armbrust und dem Bogen, später mit Feurwaffen. Auf der Innenseite der Mauer war die Schießscharte breiter, auf der Außenseite meist nur ein schmaler Schlitz. Schildmauer: Mauer an der Angriffsseite einer Burg, meist sehr hoch und breit. Schloss: Repräsentantiver Wohnsitz des Adels, meist unbefestigt, häufig symmetrisch gebaut. Schlösser entstehen ab dem Ende des 15. Jh. Ein Tiroler Beispiel ist Schloss Tratzberg, das am Übergang von der Burg zum Schloss steht. Torbau bzw. Torturm: Bauwerk oder Turm über dem Eingang einer Burg. Turmburg: Eigentlich Ursprungsbau der Burgen, bestehend nur aus einem Turm, der sowohl zum Wohnen als auch zur Verteidigung diente. Verließ: Gefängnis, meist im Untergeschoss eines Turms. Vogt: Im Mittelalter Schutzherr eines geistlichen Würdenträgers. Die Grafen von Tirol etwa waren die Vögte der Bischöfe von Brixen und Trient. Vogtei: Schutzgebiet eines Vogtes. Vorburg: Eine Burg kann aus einer Vorburg und einer Hauptburg bestehen. Beide sind meist durch einen Graben und Mauern getrennt, aber durch ein befestigtes Tor verbunden In der Vorburg befinden sich meist Verwaltungs-, Lager- und Wirtschaftsgebäude. Wehrgang: Gang zur Verteidigung im oberen Breich der Wehrmauer mit Zinnen. Wurferker bzw. Pechnase: Kleiner vorspringender Erker zum Werfen, Schießen oder Schütten,  meist über dem Haupttor. Nicht zu verwechseln mit dem Aborterker. Heißes Wasser bzw. Pech wurde hier nicht hinuntergeschüttet, da gerade Wasser in der Burg bei Belagerung sehr kostbar war. Ziehbrunnen: Brunnen, der bis zum Grundwasserspiegel reichte. Wassereimer wurden mittels langer Seile mit Haspeln oder Treträdern befördert. Ein Beispiel ist der sogenannte Tiefe Brunnen auf der Festung Kufstein. Zinnen: Kleine Maueraufsätze in regelmäßigen Abständen auf einer Mauerkrone und auf Türmen zum Schutz der Verteidiger. Zisterne: Vertiefung im Boden, meist im Burghof, Sammelbecken für das Regenwasser, das als Trink- und Brauchwasser diente. Zugbrücke: Holzbrücke vor einem Burgtor, die über den Burggraben führt und mit Ketten oder Seilen hochgezogen werden konnte. Die hochgezogene Zugbrücke diente auch als Schutz für das Tor. Zwinger: Äußerer Wehrbereich einer Burg, bestehend aus einer eher niederen Mauer und einem schmalen Freigelände. Enger Raum zwischen der äußeren und inneren Mauer einer  Burg, in den der Angreifer “eingezwungen” und beim Kämpfen räumlich stark eingeschränkt  war.
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