Burgruine Laudeck - Ladis
Vom Inntal aus zieht sich ein mächtiger Felsrücken
zur Anhöhe von Ladis hinauf. Auf der höchsten Stelle
entstand an einer strategisch günstigen Stelle die
Burg Ladis bzw. Laudeck, die schon von weitem
sichtbar ist.
Ladis selbst ist ein reizender Ort auf der
Sonnenterrasse und bildet mit Fiss und Serfaus ein
Zentrum des Fremdenverkehrs, vor allem im Winter.
In Ladis selbst sind einige Häuser mit verschiedenen
Szenen und Personen aus der Antike sowie dem
Alten und Neuen Testament bemalt.
Von Ried im Oberinntal führt eine gut ausgebaute
Straße auf die Sonnenterrasse. Schon bei der Anfahrt
genießt man einen herrlichen Ausblick auf die
wehrhafte Anlage. Beim kleinen See im Dorf lässt
man das Auto stehen und gelangt in ca. 5 Minuten
zum Burgtor. Die Burg ist
jedoch in Privatbesitz
und öffentlich nicht
zugänglich.
Burgruine Laudeck - Ladis
Zur Geschichte
•
1239 erste urkundliche Nennung
•
1259 überschrieb Graf Meinhard II. von
Tirol seiner Gattin Elisabeth von Bayern
die Burg als Witwensitz
•
1263 Gerichtssitz - besondere Bedeutung
•
1406 fielen die Appenzeller ein - sie
verfolgten den Abt des Klosters St. Gallen
in der Schweiz, der sich als Frau
verkleidet hatte und nach Laudeck
geflohen war
•
17. Jh. Verlegung des Gerichtssitzes ins
Inntal nach Sigmundsried - Laudeck hatte
keine Bedeutung mehr und verfiel
langsam
•
Privatbesitz
Burgen als Gerichtssitze
Zahlreiche Tiroler Burgen spielten über Jahrhunderte eine bedeutende
Rolle als Gerichtssitze. Sehr oft gehörten sie dem Landesfürsten, waren
jedoch Sitz eines sogenannten Pflegers (= Richters), der den Landesfürsten
vertrat.
Einerseits ist eine Burg ein Herrschafts- und Machtsymbol, andererseits
bot eine Burg genügend Räumlichlichkeiten für Gefängnisse sowie die
Unterkunft des Pflegers und seiner Helfer (Soldaten, Gerichtsschreiber,
Folterknechte etc.). Zudem boten die festen Mauern Sicherheit. Im
Zusammenhang mit dem Gericht entstanden im Laufe der Zeit auch
umfangreiche Archive, die Auskunft über die Besitzverhältnisse der vom
Gericht verwalteten Dörfer und Ländereien geben, aber natürlich auch
über die durchgeführte Gerichtsbarkeit.
Man unterscheidet zwischen hoher Gerichtsbarkeit und niederer
Gerichtsbarkeit. Bei der hohen Gerichtsbarkeit konnten auch Todesurteile
ausgesprochen werden, was als Blutgerichtsbarkeit bezeichnet wird. Zu
jedem Hochgericht gehörte auch eine eigene Richtstätte, ein Galgen.
Dieser befand sich meist an einer gut sichtbaren Stelle, häufig an einer
Wegkreuzung oder an einer Durchzugsstraße. Die Vollstreckung von
Todesurteilen war eine öffentliche Angelegenheit, jeder konnte zusehen.
Laudeck hatte die hohe Gerichtsbarkeit inne, zuständig war der Haller
Henker. Der Galgen befand sich nördlich von Prutz an der Straße im Tal.